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Pflegegeld

Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen die erforderliche Betreuung und Hilfe (Pflege) vor allem zu Hause von qualifiziertem Personal ermöglichen.

Voraussetzungen, um Pflegegeld zu beantragen:

  • körperliche und psychische Erkrankung oder Behinderung  
  • Mindestausmaß von mehr als 60 Stunden, in denen der Pflegebedürftige Hilfe und Unterstützung benötigt
  • 6 Monate andauernde Pflegebedürftigkeit
  • der gewöhnliche Aufenthalt liegt im Inland


Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind 7 Stufen vorgesehen, je nach Höhe des erforderlichen Pflegebedarfs.


Links zu Infos bezüglich Pflegegeldes:

  • Infos zu Pflegegeld bei der Homepage der  AK Tirol
  • Formular zur Beantragung oder Erhöhung von Pflegegeld
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