Menü überspringen Pflegegeld
Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen die erforderliche Betreuung und Hilfe (Pflege) vor allem zu Hause von qualifiziertem Personal ermöglichen.
Voraussetzungen, um Pflegegeld zu beantragen:
- körperliche und psychische Erkrankung oder Behinderung
- Mindestausmaß von mehr als 60 Stunden, in denen der Pflegebedürftige Hilfe und Unterstützung benötigt
- 6 Monate andauernde Pflegebedürftigkeit
- der gewöhnliche Aufenthalt liegt im Inland
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind 7 Stufen vorgesehen, je nach Höhe des erforderlichen Pflegebedarfs.
Links zu Infos bezüglich Pflegegeldes:
- Infos zu Pflegegeld bei der Homepage der AK Tirol
- Formular zur Beantragung oder Erhöhung von Pflegegeld