Neue Regelung für die AUFNAHME in die Pflegeheime Wattens
Seit Jänner 2026 gibt es in den Pflegeheimen in Wattens einen neuen Ablauf für die Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern.
Künftig gilt:
Eine Anmeldung für einen Dauerpflegeplatz ist nur noch möglich, wenn wirklich dringender Pflegebedarf besteht. Zuerst sollen alle anderen Unterstützungsangebote genutzt werden, damit Menschen so lange wie möglich zu Hause bzw. in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Für eine Heimaufnahme müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es musss mindestens Pflegestufe 3 vorliegen.
- Es gibt einen festen Kriterienkatalog zur Beurteilung.
- Ein persönliches Beratungsgespräch ist verpflichtend.
Dieses Beratungsgespräch führt unsere Case Managerin DGKP Caroline Unterlechner. Sie ist über den Gesundheits- und Sozialsprengel erreichbar. Im Gespräch werden gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Angehörigen passende Hilfsangebote besprochen.
Mögliche Unterstützungen sind zum Beispiel:
- Angebote des Sozialsprengels Gesundheits- oder andere und mobile Betreuungsangebote, wie VAGET
- Tagesbetreuung
- Kurzzeitpflege als Entlastung
Wenn diese Angebote nicht ausreichen, kann eine Aufnahme in ein Pflegeheim erfolgen.
Mit der neuen Regelung möchten die Gemeinden sicherstellen, dass Menschen bedarfsgerecht versorgt sind und gleichzeitig möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, steht Ihnen der Gesundheits- und Sozialsprengel gerne zur Verfügung.
Caroline Unterlechner DGKP, Case Managerin
Gesundheits- und Sozialsprengel Fritzens, Volders und Baumkirchen GmbH
Telefon: 05224/57633
Mail: beratung@sozial-sprengel.at
