Neue Landesrichtlinie Hauswirtschaftsdienst

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient, sehr geehrte Angehörige!

Laut Landesrichtlinie darf Hauswirtschaftsdienst nur in Kombination mit anderen Leistungen aus dem

Leistungskatalog der Heimhilfe erbracht werden.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die wir übernehmen können:

NICHT durchgeführt werden folgende Tätigkeiten

  • Waschen, Bügeln
  • Heizen
  • Aufwärmen und Zubereiten von einfachen Mahlzeiten
  • Herumliegende Gegenstände aufräumen
  • Abfall beseitigen
  • Staubwischen
  • Spinnweben entfernen
  • Sanitärbereich nass reinigen
  • Fußboden reinigen
  • Bett herrichten und/oder frisch beziehen
  • Mülleimer leeren
  • Gründliche Reinigung von Decken, Türen, Wänden
  • Waschen von Vorhängen
  • Reinigung von Lampen und Deckenleuchten
  • Gründliche Reinigung innen und außen von Einrichtungsgegenständen
  • Fensterreinigung
  • Heizkörperreinigung
  • Stiegenhausreinigung
  • Arbeiten auf Leitern
  • Gartenarbeiten

 

Der Leistungskatalog der Heimhilfe in Kombination

mit Hauswirtschaftsdienst umfasst:

  • Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches, wie Einkäufe, Gänge zu Behörden, Post, Ärzten oder Apotheken mit Ihnen
  • Einfache Aktivierungen wie z. Bsp.: Anregung zur Beschäftigung
  • Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

Wir lieben Kekse!
Wir verwenden eigene Cookies und externe Plugins/Cookies von Drittanbietern. Diese helfen uns, unsere Website zu verbessern und relevante, personalisierte Inhalte anzuzeigen. Wir bitten um Zustimmung für diese Cookies und Plugins. Weitere Informationen dazu finden sich im Datenschutzhinweis. Hinweis: Bei einem Klick auf Formulare, wird Google reCAPTCHA geladen.
Einstellungen
Alle akzeptieren