Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient, sehr geehrte Angehörige!
Laut Landesrichtlinie darf Hauswirtschaftsdienst nur in Kombination mit anderen Leistungen aus dem
Leistungskatalog der Heimhilfe erbracht werden.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die wir übernehmen können: | NICHT durchgeführt werden folgende Tätigkeiten |
- Waschen, Bügeln
- Heizen
- Aufwärmen und Zubereiten von einfachen Mahlzeiten
- Herumliegende Gegenstände aufräumen
- Abfall beseitigen
- Staubwischen
- Spinnweben entfernen
- Sanitärbereich nass reinigen
- Fußboden reinigen
- Bett herrichten und/oder frisch beziehen
- Mülleimer leeren
| - Gründliche Reinigung von Decken, Türen, Wänden
- Waschen von Vorhängen
- Reinigung von Lampen und Deckenleuchten
- Gründliche Reinigung innen und außen von Einrichtungsgegenständen
- Fensterreinigung
- Heizkörperreinigung
- Stiegenhausreinigung
- Arbeiten auf Leitern
- Gartenarbeiten
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Der Leistungskatalog der Heimhilfe in Kombination mit Hauswirtschaftsdienst umfasst: - Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches, wie Einkäufe, Gänge zu Behörden, Post, Ärzten oder Apotheken mit Ihnen
- Einfache Aktivierungen wie z. Bsp.: Anregung zur Beschäftigung
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
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Wir danken für Ihr Verständnis.