Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient, sehr geehrte Angehörige!
Laut Landesrichtlinie darf Hauswirtschaftsdienst nur in Kombination mit anderen Leistungen aus dem
Leistungskatalog der Heimhilfe erbracht werden.
| Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die wir übernehmen können: | NICHT durchgeführt werden folgende Tätigkeiten |
- Waschen, Bügeln
- Heizen
- Aufwärmen und Zubereiten von einfachen Mahlzeiten
- Herumliegende Gegenstände aufräumen
- Abfall beseitigen
- Staubwischen
- Spinnweben entfernen
- Sanitärbereich nass reinigen
- Fußboden reinigen
- Bett herrichten und/oder frisch beziehen
- Mülleimer leeren
| - Gründliche Reinigung von Decken, Türen, Wänden
- Waschen von Vorhängen
- Reinigung von Lampen und Deckenleuchten
- Gründliche Reinigung innen und außen von Einrichtungsgegenständen
- Fensterreinigung
- Heizkörperreinigung
- Stiegenhausreinigung
- Arbeiten auf Leitern
- Gartenarbeiten
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| Der Leistungskatalog der Heimhilfe in Kombination mit Hauswirtschaftsdienst umfasst: - Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches, wie Einkäufe, Gänge zu Behörden, Post, Ärzten oder Apotheken mit Ihnen
- Einfache Aktivierungen wie z. Bsp.: Anregung zur Beschäftigung
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
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Wir danken für Ihr Verständnis.