Familienhilfe

In besonderen Lebenssituationen ist es für Familien wichtig, Unterstützung zu erhalten, um schwierige Situationen meistern zu können. Wir arbeiten im Bereich der Familienhilfe mit der Caritas zusammen.

Wer Bedarf an einer Familienhilfe hat, muss vorher eine Genehmigung in der jeweiligen Gemeinde beantragen, welche auch über die Höhe und die Dauer der Unterstützung entscheidet.

Voraussetzung ist, dass minderjährige Kinder unter 15 Jahren im Familienverband leben.

Die Familienhilfe sieht sich in erster Linie als Überbrückungshilfe und ist kein Ersatz für eine fehlende Reinigungshilfe.


Die Familienhelferin kommt dann, wenn:

  • die Familie vorübergehend Unterstützung braucht
  • ein Elternteil körperlich oder psychisch an seine Grenzen stößt
  • die Mutter wegen einer Geburt ins Krankenhaus muss
  • ein Elternteil krank ist, oder sich aufgrund seiner Erkrankung schonen muss
  • bei einem Kuraufenthalt der Hauptbezugsperson der Kinder
  • zur Unterstützung bei Unfall oder Tod eines Familienmitglieds
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